Rechtsprechung
LG München I, 19.02.2009 - 17 HKT 1876/09, 17 HK T 1876/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
GmbH-Recht: Unterzeichnung der beim Registergericht einzureichenden Gesellschafterliste durch den Notar
- Betriebs-Berater
Voraussetzungen für die gesetzeskonforme Einreichung einer notarbescheinigten Gesellschafterliste
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 2009, 1774
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 27.05.2009 - 31 Wx 38/09
Handelsregisteranmeldung einer Veränderung des Gesellschafterbestandes der GmbH: …
Auszug aus LG München I, 19.02.2009 - 17 HKT 1876/09
Das Prüfungsrecht muss aber auf solche Fälle beschränkt sein, in denen die Gesellschafterliste formal fehlerhaft ist oder sonst einen offensichtlichen Mangel aufweist (ähnlich jüngst auch OLG München, Beschluss vom 27.05.2009, 31 Wx 89/09, DB 2009, 1395).Falls dies der einzige Mangel der Liste gewesen wäre, hätte das Registergericht die Liste mangels Prüfungsrecht unverzüglich in das Handelsregister aufnehmen müssen (siehe aber OLG München, Beschluss vom 27.5.2009 - 31 Wx 89/09, DB 2009, 1395, dass ein Prüfungsrecht des Registergerichts auch in Bezug auf die Notarbescheinigung bejaht hat).
Allerdings erscheint eine zweifache Unterzeichnung eines einheitlichen Dokuments als reine Förmelei und daher im Regelfall nicht erforderlich (so auch OLG München, Beschluss vom 27.05.2009, 31 Wx 89/09, DB 2009, 1395, wobei im konkreten Fall allerdings dann doch zwei Unterschriften verlangt wurden; anders aber das LG München I im vorliegenden Fall, dass wohl stets zwei Unterschriften des Notars verlangt).